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Nationales Veloweggesetz

Am 23. September 2018 stimmte das Schweizer Stimmvolk dem Gegenentwurf zur 2016 eingereichten Velo-Initive mit 73.6% zu. Das daraus entstandene Veloweggesetz trat am 1. Januar 2023 in Kraft und verpflichtet die Kantone unter anderem zu folgenden Punkten:

  • Innerhalb von 5 Jahren (frist bis 31. Dezember 2027) müssen die Velowegnetze in behördenverbindlichen Plänen festgehalten werden.
  • Innerhalb von 20 Jahren (frist bis 31. Dezember 2042) müssen diese Velowegnetze umgesetzt werden.

Dies gilt nicht nur für die Velowegnetze auf dem Strassennetz, welches vor allem zum Pendeln gebraucht wird, sondern auch das Freizeitwegnetz.

Das Gesetz gibts hier zum Nachlesen: Eidgenössisches Veloweggesetz 2022.pdf

Umsetzung in Nidwalden

Auch der Kanton Nidwalden muss das Veloweggesetz gemäss der Bundesverfassung umsetzen und hat dabei folgendes Vorgehen gewählt:

1. Erstellung eines kantonalen Mountainbike-Konzeptes

Das kantonale Konzept soll einen gesamtheitlichen Überblick über das Mountainbiken in Nidwalden schaffen und Grundsätze definieren.
Das Konzept wurde im Januar 2024 vom Regierungsrat verabschiedet.

Das Konzept gibts hier zum Nachlesen: Mountainbike-Konzept Nidwalden 2024.pdf

2. Revision des kantonalen Fuss- & Wanderweg-Gesetzes

Das kantonale Fuss- & Wanderweg-Gesetz regelt das Fuss- & Wanderweg-Wesen. Es soll in Zukunft auch eine Rechtsgrundlage für Mountainbike-Wege sicherstellen.
Stand Dezember 2024 befindet sich das Gesetz in der Vorbereitung zur ersten Lesung im Landrat, die Internen und externen Vernehmlassungen sind abgeschlossen.

3. Erstellung eines Mountainbike-Wegnetzplans

Der Mountainbike-Wegnetzplan wird rechtsverbindlich definieren, welche Wege als Mountainbike-Wege gelten.

Stand Dezember 2024 wird ein erster Entwurf des Mountainbike-Wegnetzplans erarbeitet.

News zum politischen Prozess

Vernehmlassung Totalrevision kantonales Fuss-, Wander- & Mountainbikeweggesetz
, Mountainbike Nidwalden
Vom 26. Juni bis zum 25. Oktober fand die externe Vernehmlassung zum Fuss-, Wander- & Mountainbikeweggesetz statt. Natürlich haben wir diese Chance genutzt und gemeinsam mit unseren Mitgliedervereinen und Partnerorganisationen eine Vernehmlassungsantwort ausgearbeitet.
Mitwirkungsanlass kantonaler Mountainbike-Wegplan
, Mountainbike Nidwalden
Am 31. August 2024 fand ein Mitwirkungsanlass zum Wegnetzplan statt. Die Fachstelle für Wander- & Bikewege lud Vertreter der Bike-Community ein, heute genutzte und für die MountainbikerInnen wichtige Wege zu definieren. Dies bedeutet natürlich nicht, dass dann alle im Wegnetzplan erscheinen. Es gab uns aber eine wichtige Möglichkeit, unsere Anliegen festzuhalten.
Verabschiedung kantonales Mountainbike-Konzept
, Mountainbike Nidwalden
Das kantonale Mountainbike-Konzept wurde am 9. Januar 2024 vom Regierungsrat verabschiedet. Ein erster Meilenstein konnte so abgehakt werden. Das Konzept ist auf der Website des Kanton Nidwalden zu finden.
Vernehmlassung kantonales Mountainbike-Konzept
, Mountainbike Nidwalden
Gemeinsam mit den Mitgliedervereinen wurde im Herbst 2023 eine Stellungnahme zur Vernehmlassung des kantonalen Mountainbike Konzeptes verfasst und am 15. September eingereicht. Einige wichtige Punkte konnten wir so einbringen.
Dialogveranstaltung kantonales Mountainbike-Konzept
, Mountainbike Nidwalden
Am 28. Januar 2023 lud die Fachstelle Wander- & Bikewege zu einer Dialogveranstaltung ein. Nebst VertreterInnen der Bike-Community waren sämtliche Gemeinden & politischen Parteien sowie Bergbahnen, Jagd- & Bauernverband und Umweltverbände eingeladen. Den offenen Dialog auf Augenhöhe haben wir sehr geschätzt.

Weitere Einträge

Ausgangslage

Aktuell ist im Kanton Nidwalden abseits des offiziellen Strassen- & Velovegnetzes nicht explizit geregelt, welche Wege mit dem Mountainbike befahren werden dürfen. Folgende Rechtsgrundlagen existieren:

Nationales Strassenverkehrsgesetz

Das Strassenverkersgesetz aus dem Jahr 1985 besagt in Artikel 43, Absatz 1 folgendes:

"Wege, die sich für den Verkehr mit Motorfahrzeugen oder Fahrrädern nicht eignen oder offensichtlich nicht dafür bestimmt sind, wie Fuss- und Wanderwege, dürfen mit solchen Fahrzeugen nicht befahren werden."

Kantonales Waldgesetz

Das kantonale Waldgesetz aus dem Jahr 1998 besagt in Artikel 17, Absatz 1 folgendes:

"Das Oberforstamt kann mit Zustimmung der betroffenen Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer und den Organen der Kantonspolizei besondere Sportpfade bewilligen."

Fahrverbote

Amtliche allgemeine Fahrverbote sind auch für Mountainbiker geltend.

Der oft verwendete "Dreiteiler" verbietet nur das Befahren des entsprechenden Weges mit dem Auto, Motorrad oder Motorfahrrad. Mountainbikes (inkl. E-Bikes mit Tretunterstützung bis 25 km/h) sind auf diesen Wegen erlaubt.

Interpretation der aktuellen Situation

1958 gab es noch geländegängigen Fahrräder, geschweige denn Mountainbikes. Diese sind erst gegen Ende der 70er-Jahre erschienen und haben sich seither stark verändert. Moderne Mountainbikes eignen sich heute unbestritten für das befahren von Fuss- & Wanderwegen. Rechtlich befindet man sich dadurch nun in einer Grauzone.