Immer wieder wird und die Frage gestellt, wer eigentlich bei Bikeunfällen haftet. Vor allem für Grund- & Weg-Eigentümer ist dies natürlich ein wichtiges Thema. Schweiz Mobil hat zusammen mit dem Bundesamt für Strassen ASTRA dazu ein umfassendes Merkblatt herausgegeben.
Das Dokument findest du unter folgendem Link: Haftung bei Unfällen auf MTB-Weginfrastruktur
Zusammenfassend lassen sich folgende Aussagen treffen:
- Hohe Eigenverantwortung:
Unfälle haben Bikende grundsätzlich selbst zu verantworten.
- Sicherungspflicht:
Für signalisierte MTB-Wege ist die zuständige Behörde in der Pflicht, die Wege zu sichern. Das heisst, dass Bikende vor atypischen und fallenartigen Gefahren geschützt werden müssen, z.B. vor morschen Geländern, schadhaften Brücken oder instabilen Wegtrassees.
- Kein Haftungsrisiko bei wilden Trails:
Eigentümerschaften sind weder sicherungspflichtig noch kann ein Haftungsanspruch entstehen, auch wenn die Trails geduldet werden.